Erwägungsgrund 1 32014D0327
Die Union trat dem Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 (nachstehend „COTIF-Übereinkommen“) durch den Beschluss 2013/103/EU des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr über den Beitritt der Europäischen Union zu obengenanntem Übereinkommen bei.