Gesetze
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Durch das Portal werden allein öffentlich zur Verfügung stehende Informationen in den vernetzten nationalen Datenbanken zugänglich gemacht. Es darf nicht möglich sein, im Rahmen des Portals Informationen von unterschiedlichen vernetzten nationalen Datenbanken für unterschiedliche Zwecke zu kombinieren —
Im Hinblick auf den Informationsaustausch vernetzter nationaler Datenbanken dürfen keine personenbezogenen Daten über die betreffenden Personen im Portal…
Entsprechend den Besonderheiten der mit dem e-Justiz-Portal verbundenen Tätigkeiten, die in Zusammenarbeit zwischen Kommission und Mitgliedstaaten entwickelt…
„vernetzte nationale Datenbanken“ sind Datenbanken mit öffentlich zugänglichen Informationen, die von den Mitgliedstaaten und anderen Gremien wie…
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 45/2001 ist der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ausdrücklich anzugeben. Somit darf die Verarbeitung personenbezogener…
Bereitstellung des Zugangs zu vernetzten nationalen Datenbanken mit personenbezogenen Daten;
Damit die Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten und Begünstigte möglichst transparent und leicht zugänglich sind, sollte in jedem Mitgliedstaat eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.