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Hierzu hat die Kommission für die Union und ihre Mitgliedstaaten mit Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen das Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „Übereinkommen“) und drei dazugehörige Zusatzprotokolle ausgehandelt, nämlich a) das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über einen Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014 anlässlich der Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum, b) das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island aus Anlass des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union und c) das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (im Folgenden „dazugehörige Protokolle“).
Gemäß dem Beschluss 2010/674/EU des Rates sind folgende Übereinkünfte und Protokolle vorbehaltlich ihres möglichen späteren Abschlusses im Namen der Union…
Folgende Übereinkünfte und Protokolle sind am 14. Oktober 2003 vorbehaltlich ihres möglichen späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss des Rates vom 13. Oktober…
Die Unterzeichnung der folgenden Übereinkünfte und Protokolle wird im Namen der Union vorbehaltlich ihres Abschlusses genehmigt: — Übereinkommen zwischen der…
Daher hat die Kommission im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten mit Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und…
Das Übereinkommen und das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über einen Norwegischen…
Folgende Übereinkünfte und Protokolle werden im Namen der Union genehmigt: — Übereinkommen zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.