Erwägungsgrund 1 32007D0566BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum und der vier Nebenabkommen (2007/566/EG)
Angesichts ihres Beitritts zur EU haben die Republik Bulgarien und Rumänien (im Folgenden „EWR-Bewerberländer“ genannt) gemäß Artikel 128 des Abkommens über den…
Erwägungsgrund 2 32014D0343Die Republik Kroatien wurde am 1. Juli 2013 Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Erwägungsgrund 1 32014D0266BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den von der Europäischen Union anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juli 1972 eingerichteten Gemischten Ausschuss zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Änderung des Protokolls Nr. 3 zu diesem Abkommen (Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und Methoden der Verwaltungszusammenarbeit) (2014/266/EU)
Die Republik Kroatien, im Folgenden „Kroatien“, ist der Europäischen Union am 1. Juli 2013 beigetreten.
Erwägungsgrund 1 32014D0122BESCHLUSS DES RATES vom 11. Februar 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zum Abkommen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Republik Kroatien als Vertragspartei infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2014/122/EU)
Am 24. September 2012 hat der Rat die Kommission ermächtigt, Verhandlungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über ein Anpassungsprotokoll (im Folgenden…
Erwägungsgrund 2 32014R0068VERORDNUNG (EU) Nr. 68/2014 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 141/2013 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz in Bezug auf Statistiken auf der Grundlage der Europäischen Gesundheitsumfrage (EHIS) infolge des Beitritts Kroatiens (Text von Bedeutung für den EWR)
Um dem Beitritt Kroatiens Rechnung zu tragen, ist es erforderlich, Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 141/2013 anzupassen.
Erwägungsgrund 2 32006R0269VERORDNUNG (EG) Nr. 269/2006 DES RATES vom 14. Februar 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses
Auf seiner Tagung vom 17. und 18. Juni 2004 in Brüssel hat der Europäische Rat beschlossen, dass Kroatien den Status eines Bewerberlandes für die Mitgliedschaft…