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Nach Maßgabe des Beschluses 2012/777/EU des Rates wurde das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Armenien an den Programmen der Union (im Folgenden „Protokoll“) am 17. Dezember 2012 im Namen der Union unterzeichnet.
Am 18. Juni 2007 ermächtigte der Rat die Kommission, ein Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften…
Das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik…
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren…
Das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik…
Das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien…
Gemäß dem Beschluss 2012/2/EU des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien zur Erleichterung der Visaerteilung (im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.