Art. 14 32014D0383
Überprüfung
Die Durchführung dieses Beschlusses und seine Kohärenz mit anderen von der Union in der Region geleisteten Beiträgen wird regelmäßig überprüft. Der Sonderbeauftragte unterbreitet dem Hohen Vertreter, dem Rat und der Kommission bis Ende November 2014 einen umfassenden Bericht über die Ausführung des Mandats.