32014D0383 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 2 32014D0383Beschluss 2014/383/GASP des Rates vom 23. Juni 2014 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Afghanistan Artikel 1Erwägungsgrund 2 Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um weitere acht Monate verlängert werden. Artikel 1Erwägungsgrund 2