Erwägungsgrund 2 32014D0394Im Einklang mit Artikel 297 Absatz 2 billigt der Assoziationsrat eine Liste von siebzehn Personen mit Fachkenntnissen in den Bereichen Umweltrecht,…
Erwägungsgrund 11 32014D0394In Artikel 325 Absatz 1 wird festgelegt, dass der Assoziationsrat eine Liste von 36 Personen aufstellt, die willens und in der Lage sind, als Panelmitglieder im…
Erwägungsgrund 7 32014D0277BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses, der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex für die Schiedsrichter sowie der Aufstellung der Listen von Schiedsrichtern und der Liste von Sachverständigen sowie der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertretenden Standpunkt (2014/277/EU)
In Artikel 304 Absätze 1 und 4 des Übereinkommens wird festgelegt, dass der Handelsausschuss eine Liste von 25 Personen aufstellt, die als Schiedsrichter…
Erwägungsgrund 2 32014D0394Im Einklang mit Artikel 325 Absatz 1 stellt der Assoziationsrat eine Liste von 36 Personen auf, die willens und in der Lage sind, als Panelmitglieder im Sinne…
Erwägungsgrund 2 32014D0277BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses, der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex für die Schiedsrichter sowie der Aufstellung der Listen von Schiedsrichtern und der Liste von Sachverständigen sowie der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertretenden Standpunkt (2014/277/EU)
Auf seiner ersten Sitzung genehmigt der Handelsausschuss eine Liste von mindestens 15 Personen mit Fachkenntnissen in Fragen, die in den Geltungsbereich des…
Erwägungsgrund 5 32015D2035BESCHLUSS (EU) 2015/2035 DES RATES vom 26. Oktober 2015 über den im Namen der Union im Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung und im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, die mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzt wurden, hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung, der Aufstellung der Liste der Sachverständigen in Fragen des Handels und der nachhaltigen Entwicklung durch jenen Unterausschuss und der Aufstellung der Liste der Schiedsrichter durch den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 268 Absatz 1 des Abkommens hat der Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ binnen sechs Monaten ab dem Beginn der vorläufigen…