Art. 13 32014D0400
Unterstützung im Zusammenhang mit Ansprüchen
Der Sonderbeauftragte und seine Mitarbeiter leisten Unterstützung im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ansprüche und Pflichten, die auf den Mandaten früherer Sonderbeauftragter beruhen, und gewähren administrative Hilfe sowie Zugang zu den in diesem Zusammenhang einschlägigen Akten.