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Mit dem Unionsverfahren für den Katastrophenschutzsoll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Union gefördert und die Koordinierung im Bereich des Katastrophenschutzes erleichtert werden. Mit dem Beschluss Nr. 1313/2013/EU wird ein Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (im Folgenden „ERCC“) eingerichtet, das im Dienste der Mitgliedstaaten und der Kommission täglich rund um die Uhr zur Verwirklichung der Ziele des Katastrophenschutzverfahrens der Union einsatzbereit zu sein hat.
Es ist angebracht, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien zu erweitern und den Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.…
Die Wirksamkeit von Notfallmaßnahmen und der Eventualfallplanung in Bezug auf schwere Unfälle sollte durch eine systematische und gut geplante Zusammenarbeit…
Die Entscheidung 2001/792/EG, Euratom des Rates vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei…
Bei der Geltendmachung der Solidaritätsklausel fungiert das ERCC als täglich rund um die Uhr besetzte zentrale Anlaufstelle auf Unionsebene für die zuständigen…
Das Zentrum stellt sicher, dass die EU-Gesundheits-Einsatzgruppe mit den Kapazitäten des Europäischen Medizinischen Korps und anderen einschlägigen Kapazitäten…
Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass es notwendig ist, Grundsätze festzulegen für die weitere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen UNOCHA…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.