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Das Katastrophenschutzverfahren der Union (im Folgenden „Unionsverfahren“), das durch den Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt ist, stärkt die Zusammenarbeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten und erleichtert die Koordinierung im Bereich des Katastrophenschutzes mit dem Ziel, die Bewältigung von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachter Katastrophen durch die Union zu verbessern.
Durch das Katastrophenschutzverfahren der Union (im Folgenden „Unionsverfahren“), das durch den Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des…
Bei Bedarf sollte Solidarität auch durch Hilfe ausgeübt werden, die von der Union und ihren Mitgliedstaaten im Rahmen des Katastrophenschutzes geleistet wird.…
Es ist angebracht, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien zu erweitern und den Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.…
Um die von der Anwendung dieser Richtlinie erwarteten Ergebnisse zu verstärken und ein angemessenes Sicherheitsniveau in Notfällen sicherzustellen, könnten die…
Mit dem Unionsverfahren für den Katastrophenschutzsoll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Union gefördert und die Koordinierung im Bereich…
Um auf Katastrophen, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen, in Zukunft besser vorbereitet zu sein, sind dringend Maßnahmen zur Stärkung des Unionsverfahrens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.