Erwägungsgrund 12 32017R1938
Für die Zwecke des risikobasierten Ansatzes sollten unter Beachtung der größten grenzüberschreitenden Risiken für die Sicherheit der Gasversorgung innerhalb der Union Risikogruppen festgelegt werden. Diese Risiken wurden aufgezeigt in der Mitteilung der Kommission vom 16. Oktober 2014 über die kurzfristige Krisenfestigkeit des europäischen Gassystems und in der Bewertung, die im neuesten zehnjährigen, vom Europäischen Netz der Fernleitungsnetzbetreiber (Gas) (ENTSOG) entwickelten, Netzentwicklungsplan (Ten-Year Network Development Plan, TYNDP) enthalten ist. Um eine präzisere und gezieltere Bewertung für die Zwecke dieser Verordnung zu ermöglichen, sollten die Risikogruppen auf der Grundlage der wichtigsten Versorgungsquellen und -wege für Gas gebildet werden.