Erwägungsgrund 3 32014D0277BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses, der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex für die Schiedsrichter sowie der Aufstellung der Listen von Schiedsrichtern und der Liste von Sachverständigen sowie der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertretenden Standpunkt (2014/277/EU)
Nach Artikel 330 Absatz 3 des Übereinkommens wird das Übereinkommen seit dem 1. März 2013 mit Peru und seit dem 1. August 2013 mit Kolumbien unter dem Vorbehalt…
Erwägungsgrund 2 32014D0429BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juni 2014 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Aufnahme der im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien jeweils geschützten geografischen Angaben in Anhang XVIII zu vertreten ist (2014/429/EU)
Gemäß Artikel 353 Absatz 4 des Abkommens findet das Abkommen seit dem 1. August 2013 in Bezug auf Nicaragua, Honduras und Panama, seit dem 1. Oktober 2013 in…
Art. 3 Abs. 2 32012D0735BESCHLUSS DES RATES vom 31. Mai 2012 zur Unterzeichnung — im Namen der Union — des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Übereinkommens (2012/735/EU)
Um den Zeitpunkt der vorläufigen Anwendung des Übereinkommens festzulegen, setzt der Rat den Zeitpunkt fest, bis zu dem die in dessen Artikel 330 Absatz 3…
Erwägungsgrund 4 32014D0394BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt in dem mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits eingesetzten Assoziationsrat hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Assoziationsrates und des Assoziationsausschusses, der Geschäftsordnung gemäß Titel X über Streitbeilegung sowie des Verhaltenskodex für Panelmitglieder und Vermittler, der Liste der Panelmitglieder und der Liste der Sachverständigen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung (2014/394/EU)
Im Einklang mit Artikel 353 Absatz 4 des Abkommens findet das Abkommen seit dem 1. August 2013 mit Nicaragua, Honduras und Panama, seit dem 1. Oktober 2013 mit…
Erwägungsgrund 3 32012D0488BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juni 2012 über den Standpunkt, den die Europäische Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ vertreten soll, soweit es die Arbeitsweise des zivilgesellschaftlichen Forums betrifft beziehungsweise die Einsetzung der Sachverständigengruppe zur Prüfung von Fragen, welche in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses „Handel und nachhaltige Entwicklung“ fallen (2012/488/EU)
Nach Artikel 15.10 Absatz 5 des Abkommens wird das Abkommen seit dem 1. Juli 2011 unter dem Vorbehalt seines späteren Abschlusses vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 1 32014D0429BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juni 2014 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Aufnahme der im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien jeweils geschützten geografischen Angaben in Anhang XVIII zu vertreten ist (2014/429/EU)
Gemäß Artikel 353 Absatz 4 findet Teil IV des Abkommens seit dem 1. August 2013 in Bezug auf Nicaragua, Honduras und Panama, seit dem 1. Oktober 2013 in Bezug…