Erwägungsgrund 3 32014D0444
Daher sollte ein Beschluss zur Streichung des Namens eines Richters ad interim des Gerichts für den öffentlichen Dienst in der mit dem Beschluss 2013/181/EU des Rates erstellten Liste erlassen werden —
Daher sollte ein Beschluss zur Streichung des Namens eines Richters ad interim des Gerichts für den öffentlichen Dienst in der mit dem Beschluss 2013/181/EU des Rates erstellten Liste erlassen werden —