Erwägungsgrund 4 32014D0450Der Beschluss 2011/423/GASP sollte daher aufgehoben werden —
Art. 1 32011D0705BESCHLUSS 2011/705/GASP DES RATES vom 27. Oktober 2011 zur Aufhebung des Beschlusses 2010/145/GASP zur Verlängerung von Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)
Der Beschluss 2010/145/GASP wird aufgehoben.
Art. 13 32015D0740BESCHLUSS (GASP) 2015/740 DES RATES vom 7. Mai 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/449/GASP
Der Beschluss 2014/449/GASP wird aufgehoben.
Art. 2 32025D2010Beschluss (GASP) 2025/2010 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 25. September 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/2192 (EUTM RCA/1/2025)
Der Beschluss (GASP) 2024/2192 wird aufgehoben.