Erwägungsgrund 1 32014D0454
Die Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden, berichtigt in ABl. L 161 vom 29.6.2010, S. 11. ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.