Art. 3 32014D0454
Dieser Beschluss tritt am […] in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen[Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.] [Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.] , oder am Tag des Inkrafttretens des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. …/… vom …ABl. L … [zur Aufnahme der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009], je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.