Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Hauptziel der Politik auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit ist die Verringerung und auf längere Sicht die Beseitigung der Armut im Sinne von Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Bekämpfung der weltweiten Armut trägt auch dazu bei, eine stabilere, friedlichere, wohlhabendere und gerechtere Welt zu schaffen, in der die wechselseitige Abhängigkeit der reicheren und der ärmeren Länder zur Geltung kommt.
Die gemeinsame Handelspolitik der Union soll mit den in Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) niedergelegten Zielen der…
Ziel der Union ist es, die gemeinsame Politik und Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, um die nachhaltige Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft…
Gemäß Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) setzt sich die Union zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und…
Im Rahmen der Grundsätze und Ziele des auswärtigen Handelns der Union, des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik und der Agenda für den Wandel…
Darüber hinaus sollten die EIB-Finanzierungen einen Beitrag zur Verwirklichung der dem auswärtigen Handeln der EU zugrunde liegenden und in Artikel 21 des…
die Zusammenarbeit mit der AU und die Hilfe für die AU durch Unterstützung des Aufbaus von Institutionen und durch Intensivierung der Beziehungen zwischen den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.