Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Hauptziel der Politik der Entwicklungszusammenarbeit der Union ist nach Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Bekämpfung und auf längere Sicht die Beseitigung der Armut. Die Politik der Entwicklungszusammenarbeit der Union trägt auch zur Verwirklichung der Ziele ihres auswärtigen Handelns bei, insbesondere zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in den Entwicklungsländern mit dem vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen, wie in Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe d EUV niedergelegt.
Das Hauptziel der Politik auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit ist die Verringerung und auf längere Sicht die Beseitigung der Armut im Sinne von…
Ziel der Union ist es, die gemeinsame Politik und Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, um die nachhaltige Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft…
Gemäß Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) setzt sich die Union zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und…
Die gemeinsame Handelspolitik der Union soll mit den in Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) niedergelegten Zielen der…
Gemäß Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verfolgt die Union unter anderem die Ziele, das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern und auf die…
Die Union soll soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen bekämpfen und soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.