Erwägungsgrund 2 32014D0475
Angesichts der sehr ernsten Lage in der Ukraine sollten die Bedingungen für das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen ausgeweitet und gegen juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen gerichtet werden, die materiell und finanziell Handlungen unterstützen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.