Erwägungsgrund 2 32014D0482
Am 28. Oktober 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/533/GASP angenommen, mit dem ein finanzieller Bezugsrahmen für den Zeitraum bis zum 15. Juli 2014 bereitgestellt wird.
Am 28. Oktober 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/533/GASP angenommen, mit dem ein finanzieller Bezugsrahmen für den Zeitraum bis zum 15. Juli 2014 bereitgestellt wird.