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Die EUAM Ukraine hat als zivile GSVP-Mission ohne Exekutivbefugnisse folgende Ziele:
Gewährleistung der Umsetzung des übergeordneten strategischen Plans für die Reform des gesamten Strafverfolgungssektors in der Ukraine und des dazugehörigen Aktionsplans sowie anderer einschlägiger Reformen im gesamten zivilen Sicherheitssektor, auch mit dem Ziel einer wirksamen Bekämpfung der organisierten und grenzüberschreitenden Kriminalität, einschließlich zur Unterstützung der mit dem Beitritt verbundenen Verpflichtungen der Ukraine;
Unterstützung der reibungslosen Wiederherstellung der Funktionen der ukrainischen Regierung und der Rechtsstaatlichkeit in zurückeroberten Gebieten, auch mit dem Ziel, soziale Spannungen zu bewältigen und abzubauen und eine inklusive Entwicklung zu fördern;
Unterstützung des Aufbaus wirksamer Kapazitäten und Fähigkeiten für das integrierte Grenzmanagement der Ukraine mit Schwerpunkt auf der Verhütung und Bekämpfung aller Formen des Schmuggels;
Beitrag zu den internationalen Bemühungen um die Gewährleistung der Rechenschaftspflicht für internationale Straftaten durch Unterstützung der Ermittlungen und der Verfolgung solcher Straftaten;
Unterstützung der Entwicklung von Maßnahmen und Strategien, um die Ukraine in die Lage zu versetzen, umfassende Kapazitäten zur Abwehr hybrider Bedrohungen aufzubauen und Bereiche zu ermitteln, in denen im Einklang mit den sich wandelnden Bedürfnissen und Ersuchen der Ukraine ein Kapazitätsaufbau möglich ist;
Unterstützung der (Re-)Integration von Veteranen in den Sektoren zivile Sicherheit und Katastrophenschutz in das Ministerium für Belange der Kriegsveteranen, das Innenministerium, den Staatlichen Dienst für Notsituationen, die Strafverfolgungsbehörden und gegebenenfalls das Verteidigungsministerium, wobei die Eigenverantwortung der Ukraine zu wahren ist.
Zu diesem Zweck wird die EUAM Ukraine
die zuständigen ukrainischen Behörden auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene bei der Durchführung und Umsetzung von Reformen des zivilen Sicherheitssektors beraten und anleiten, wobei der Schwerpunkt auf der Umsetzung des übergeordneten strategischen Plans liegt, auch in Bezug auf mit dem Beitritt zur Union verbundenen Reformen,
als Unterstützung des Reformprozesses zum Aufbau der strategischen und operativen Kapazitäten und Fähigkeiten der ukrainischen Strafverfolgungsbehörden, der Generalstaatsanwaltschaft, des Sicherheitsdienstes der Ukraine und anderer einschlägiger ukrainischer Behörden beitragen,
die Wiederherstellung einer zentralen, regionalen und lokalen staatlichen Präsenz und der Funktionen des zivilen Sicherheitssektors in den zurückeroberten und angrenzenden Gebieten unterstützen,
strategische Beratung, Anleitung und Schulungen für die Reform des integrierten Grenzmanagements der Ukraine, auch in Bezug auf maritime Aspekte, bereitstellen und damit zur Bekämpfung aller Formen des Schmuggels sowie der Korruption im Zusammenhang mit dem Grenzmanagement, der organisierten Kriminalität und der grenzüberschreitenden Kriminalität beitragen,
im Einklang mit Artikel 2a die ukrainischen Behörden unterstützen, um die Ermittlungen und die Strafverfolgung internationaler Straftaten zu erleichtern,
für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe f eng mit der Unionsdelegation sowie mit anderen einschlägigen Akteuren, einschließlich der Mitgliedstaaten, zusammenzuarbeiten und sich mit ihnen abzustimmen,
Möglichkeiten für eine Unterstützung erkunden, insbesondere in Bezug auf den Schutz kritischer Infrastrukturen, die Cybersicherheit und die Bekämpfung von ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung sowie die Online-Rekrutierung aus anfälligen und benachteiligten Gruppen für subversive oder terroristische Handlungen gegen die Ukraine durch Russland und andere Akteure,
sich darum bemühen, die behördenübergreifende Zusammenarbeit sowie die Zusammenarbeit mit einschlägigen Behörden und Agenturen in der Union und in den Mitgliedstaaten sowie mit anderen Partnern wie der NATO und dem Europäischen Kompetenzzentrum für die Abwehr hybrider Bedrohungen (Hybrid CoE) sicherzustellen und ihre Tätigkeiten mit der Ausbildungsagenda des Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs (ESVK), insbesondere im Cyberbereich, abstimmen,
kurzfristige Instrumente wie spezialisierte Teams und Gastexperten, auch im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Europäischen Gendarmerietruppe (EUROGENDFOR), soweit möglich und angemessen in vollem Umfang nutzen,
die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren mit der Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Moldau (EUPM Moldova) stärken.
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