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Um diese politischen Ziele zu erreichen, hat der Sonderbeauftragte im Rahmen seines Mandats folgende Aufgaben:
die Beratung und Unterstützung der Union im politischen Prozess anzubieten, insbesondere bezüglich der Förderung des Dialogs zwischen den verschiedenen Regierungsebenen;
die Einheitlichkeit und Kohärenz des Handelns der Union zu gewährleisten;
dazu beizutragen, dass bei den politischen, wirtschaftlichen und Unions-Prioritäten Fortschritte erzielt werden, insbesondere durch die Förderung weiterer Arbeit für den Mechanismus zur Koordinierung von Unionsangelegenheiten und der weiteren Durchführung der europäischen Reformagenda;
inländische Bemühungen um weitere Verfassungs- und Wahlrechtsreformen im Einklang mit europäischen Standards zu unterstützen, um Gleichheit und Nichtdiskriminierung aller Bürger zu gewährleisten;
die Exekutive und Legislative auf allen Ebenen der Regierung von Bosnien und Herzegowina zu beobachten und zu beraten und mit den Behörden und politischen Parteien in Bosnien und Herzegowina zusammenzuarbeiten;
die Ausführung der Unionsbemühungen bei sämtlichen Aktivitäten in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Reform des Sicherheitssektors zu gewährleisten, die Gesamtkoordination der Unionsmaßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Korruption, der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland und des Terrorismus zu fördern und vor Ort entsprechende politische Leitlinien zu erteilen und gegenüber dem Hohen Vertreter und der Kommission erforderlichenfalls Bewertungen abzugeben und Empfehlungen auszusprechen;
zu einem verstärkten und effizienteren Zusammenwirken von Strafrechtspflege und Polizei in Bosnien und Herzegowina sowie zu Initiativen zur Stärkung der Effizienz und der Unparteilichkeit der Justizorgane beizutragen;
unbeschadet der militärischen Befehlskette dem Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte politische Beratung in militärischen Fragen mit lokaler politischer Dimension anzubieten, insbesondere in Bezug auf heikle Einsätze sowie die Beziehungen zu den örtlichen Behörden und örtlichen Medien; sich mit dem Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte abzustimmen, bevor er politische Maßnahmen ergreift, die sich auf die Sicherheitslage auswirken können, und die Koordination mit Blick auf kohärente Mitteilungen an Gebietskörperschaften und andere internationale Organisationen zu übernehmen; zu den Konsultationen zur strategischen Prüfung von EUFOR/ALTHEA beizutragen;
enge Kontakte und Konsultationen mit dem Hohen Beauftragten in Bosnien und Herzegowina und mit anderen relevanten internationalen Akteuren zu pflegen, die in dem Land tätig sind; in diesem Zusammenhang den Rat über Diskussionen vor Ort zur internationalen Präsenz im Land zu informieren;
die Bemühungen der Union um die Information der Öffentlichkeit in Bosnien und Herzegowina über Fragen, die die Union betreffen, zu koordinieren und für die Umsetzung zu sorgen;
den Prozess der Integration in die Union durch gezielte öffentliche Diplomatie, köhärente Botschaften und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen der Union zu fördern, mit denen erreicht werden soll, dass Angelegenheiten der Union in Bosnien und Herzegowina auf mehr Verständnis und Unterstützung stoßen, auch durch Einbindung der örtlichen Vertreter der Zivilgesellschaft;
im Einklang mit der Menschenrechtspolitik der Union und den Leitlinien der Union zu den Menschenrechten, einschließlich Geschlechtergleichstellung, Vielfalt und Inklusion, einen Beitrag zur Stärkung und Festigung der Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten in Bosnien und Herzegowina zu leisten;
den Dialog mit den zuständigen Behörden von Bosnien und Herzegowina über ihre uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Residualmechanismus für die Strafgerichtshöfe zu pflegen;
entsprechend dem Prozess der Integration in die Union den politischen Dialog über die erforderlichen Verfassungsänderungen und über relevante gesetzliche Änderungen beratend, unterstützend, fördernd und beobachtend zu begleiten;
bei Bedarf den Hohen Vertreter zu natürlichen oder juristischen Personen zu beraten, gegen die angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina restriktive Maßnahmen verhängt werden könnten;
unbeschadet der geltenden Befehlsketten dazu beizutragen, dass alle Instrumente der Union in dem Gebiet kohärent angewandt werden, damit die politischen Ziele der Union erreicht werden.
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