Art. 2a 32014D0486
Die EUAM Ukraine unterstützt die ukrainischen Behörden, insbesondere die Generalstaatsanwaltschaft, die regionalen Staatsanwaltschaften und die Strafverfolgungsbehörden, um die Ermittlungen und die Strafverfolgung aller internationalen Straftaten, die im Zusammenhang mit der nicht provozierten und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine begangen werden, zu erleichtern.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe
berät die EUAM Ukraine die ukrainischen Behörden insbesondere strategisch bei der Ermittlung und der Strafverfolgung internationaler Straftaten, bei den erforderlichen Änderungen der ukrainischen Rechtsvorschriften und bei der damit verbundenen Kommunikationsstrategie. Sie bietet auch Schulungen zu anderen damit zusammenhängenden Angelegenheiten an. Sie kann den ukrainischen Behörden Mittel oder Ausrüstung unentgeltlich überlassen, um die Ermittlungen und die Strafverfolgung internationaler Straftaten zu erleichtern;
gewährleistet die EUAM Ukraine die enge Abstimmung mit dem Internationalen Strafgerichtshof und der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) sowie mit den Mitgliedstaaten, die zur unmittelbaren Unterstützung der Ermittlung und der Strafverfolgung internationaler Straftaten handeln. Sie stimmt sich gegebenenfalls mit anderen maßgeblichen Akteuren ab.
können Teile der EUAM Ukraine ihre Tätigkeiten vorübergehend vom Hoheitsgebiet der Republik Moldau oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus durchführen. Zu diesem Zweck können zwischen der EUAM Ukraine und der Republik Moldau oder den betreffenden Mitgliedstaaten Vereinbarungen getroffen werden.