Beschluss des Rates vom 16. Juni 2014 über die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (2014/492/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und gemäß Artikel 464 des Abkommens vor dem Inkrafttreten teilweise vorläufig angewandt werden, bis die für den Abschluss des Abkommens erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Erwägungsgrund 3 32014D0492
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