Erwägungsgrund 2 32014D0499
Angesichts der sehr ernsten Lage in der Ukraine sollten die Beschränkungen bezüglich der Einreise und dem Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen auch Anwendung finden auf natürliche und juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die materiell oder finanziell russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ost-Ukraine verantwortlich sind, aktiv unterstützen oder von diesen profitieren.