Erwägungsgrund 3 32014D0499
Außerdem ist der Rat der Ansicht, dass weitere natürliche und juristische Personen in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Einrichtungen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten.