Beschluss des Rates vom 20. Januar 2014 zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit (2014/50/EU)
Das Verlängerungsabkommen wird inhaltlich mit dem Abkommen identisch sein, das am 20. Februar 2014 ausläuft.
Erwägungsgrund 5 32014D0050
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