Erwägungsgrund 1 32014D0534
Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Tunesischen Republik (im Folgenden „Tunesien“) entwickeln sich im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP). Das Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Tunesien andererseits (im Folgenden „Assoziationsabkommen EU-Tunesien“) ist am 1. März 1998 in Kraft getreten. Im Rahmen des Assoziationsabkommens EU-Tunesien führte Tunesien 2008 den Abbau der Zölle auf gewerbliche Erzeugnisse zum Abschluss und wurde somit das erste Land im südlichen Mittelmeerraum, das mit der Union einen Freihandelsraum etablierte. Der bilaterale politische Dialog und die wirtschaftliche Zusammenarbeit wurden im Rahmen von ENP-Aktionsplänen, von denen der jüngste, aktuell erörterte Plan für den Zeitraum von 2013 bis 2017 gelten würde, weiter vorangetrieben.