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Die Union erwirbt die neuen Anteile am Fonds über einen Zeitraum von vier Jahren ab dem Jahr 2014. Während des Zeitraums 2014 bis 2017 steht im Gesamthaushaltsplan der Union ein Gesamtbetrag von bis zu 178 Mio. EUR zur Deckung der Zeichnungskosten zur Verfügung; dazu werden bereits unter Rubrik 1.a des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2014-2020 eingeplante Mittel herangezogen, damit der Gesamtbetrag der aufzuteilenden Ausgaben unverändert bleibt. Die Mittelbindung kann gemäß Artikel 85 Absatz 4 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates in vier Jahrestranchen unterteilt werden.
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