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Der Erwerb der neuen Anteile durch die Gemeinschaft erfolgt über einen Zeitraum von vier Jahren ab dem Jahr 2007. Während des Zeitraums 2007—2010 werden die Dividenden, die die Gemeinschaft für ihre Beteiligung am Fonds erhält, als zweckgebundene Einnahmen im Sinne von Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften betrachtet und dazu verwendet, einen Teil der Zeichnungskosten zu decken. Darüber hinaus wird im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für den gesamten Zeitraum ein Gesamtbetrag von bis zu 100 Mio. EUR frei gemacht, um die verbleibenden Kosten zu decken. Die Haushaltsverpflichtungen können gemäß Artikel 76 Absatz 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 in vier Jahrestranchen unterteilt werden.
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