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Die derzeit geltende Norm für Lasereinrichtungen (EN 60825-1:2007 „Sicherheit von Lasereinrichtungen — Teil 1: Klassifizierung von Anlagen und Anforderungen“) schreibt vor, dass die von Lasereinrichtungen ausgehende Gefahr bewertet werden muss und dass Lasereinrichtungen mit geeigneten Warnhinweisen versehen sein und mit Benutzungsanweisungen geliefert werden müssen, die alle relevanten Sicherheitsinformationen enthalten. Die Übereinstimmung mit dieser Norm gewährleistet jedoch nicht, dass sich eine Lasereinrichtung von Verbrauchern sicher verwenden lässt.
Es besteht derzeit ein breiter Konsens, dass Lasereinrichtungen, die den Klassen 1, 1M, 2 und 2M der Klassifizierung entsprechen, welche mit der in…
Europäische Normen für Lasereinrichtungen für Verbraucher müssen gemäß der Richtlinie 2001/95/EG folgenden Sicherheitsanforderungen genügen:
Es ist daher angebracht, die Sicherheitsanforderungen an Lasereinrichtungen für Verbraucher festzulegen, damit die europäischen Normungsgremien mit der…
Europäische Normen sollten so erstellt werden, dass sie die technische Innovation nicht behindern. Eine Norm zu Lasereinrichtungen für Verbraucher sollte daher…
Die Sicherheit von Geräten und Schutzsystemen ist nur gewährleistet, wenn die Anforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz beachtet werden. Die…
Bei der Herstellung von Druckgeräten müssen Werkstoffe verwendet werden, die als sicher gelten. Bestehen hierfür keine harmonisierten Normen, sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.