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Es besteht derzeit ein breiter Konsens, dass Lasereinrichtungen, die den Klassen 1, 1M, 2 und 2M der Klassifizierung entsprechen, welche mit der in Erwägungsgrund 4 genannten Norm eingeführt wurde, als sicher gelten können, wenn sie von Verbrauchern verwendet werden (sofern die Exposition gegenüber Laserstrahlung bei Einrichtungen, die den Klassen 1M und 2M entsprechen, nicht mit optischen Sichtgeräten erfolgt). Dies ist jedoch bei Lasereinrichtungen anderer Laserklassen nicht der Fall.
die Klassifizierung der Lasereinrichtungen und gegebenenfalls der in den Lasereinrichtungen zum Einsatz kommenden Laser nach dem Stand der Technik,
Die derzeit geltende Norm für Lasereinrichtungen (EN 60825-1:2007 „Sicherheit von Lasereinrichtungen — Teil 1: Klassifizierung von Anlagen und Anforderungen“)…
Europäische Normen sollten so erstellt werden, dass sie die technische Innovation nicht behindern. Eine Norm zu Lasereinrichtungen für Verbraucher sollte daher…
alle anderen Lasereinrichtungen für Verbraucher dürfen bei einer Exposition gegenüber Laserstrahlung, zu der es unter normalen oder vernünftigerweise…
Es ist daher angebracht, die Sicherheitsanforderungen an Lasereinrichtungen für Verbraucher festzulegen, damit die europäischen Normungsgremien mit der…
Lasereinrichtungen, insbesondere in der Hand zu haltende batteriebetriebene Laserpointer, die das Risiko einer Schädigung des Augenlichts oder der Haut bergen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.