Erwägungsgrund 2 32014D0059
Europäische Normen sind auf der Grundlage von Sicherheitsanforderungen auszuarbeiten, die gewährleisten sollen, dass die Produkte, die diesen Normen entsprechen, die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2001/95/EG erfüllen.