Erwägungsgrund 2 32014D0646
Der Beitrag Serbiens sollte entsprechend der diesbezüglichen Empfehlung des Befehlshabers der EUFOR RCA und der Stellungnahme des Militärausschusses der Europäischen Union angenommen werden.
Der Beitrag Serbiens sollte entsprechend der diesbezüglichen Empfehlung des Befehlshabers der EUFOR RCA und der Stellungnahme des Militärausschusses der Europäischen Union angenommen werden.