Erwägungsgrund 3 32014D0698
Griechenland hat am 5. Februar 2014 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen bei dem Unternehmen Nutriart S.A. und 25 Leistungserbringern und nachgeschalteten Herstellern — AR.ZIGAS & SIA und 24 Selbstständigen, die ihre Tätigkeit, die vom Hauptunternehmen abhing, einstellen mussten — gestellt und diesen Antrag gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013.