Art. 2 32014D0327BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den Standpunkt der Union anlässlich der 53. Sitzung des OTIF-Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter hinsichtlich bestimmter Änderungen des Anhangs C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), die ab dem 1. Januar 2015 gelten sollen (2014/327/EU)
Der Beschluss des genannten Ausschusses wird nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32014D0144BESCHLUSS DES RATES vom 11. März 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft in Bezug auf die Änderung des Zusatzabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zu vertretenden Standpunkt (2014/144/EU)
Der Beschluss des Ausschusses wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32014D0143BESCHLUSS DES RATES vom 11. März 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft in Bezug auf die Änderung des Beschlusses Nr. 2/2003 des Ausschusses zu vertretenden Standpunkt (2014/143/EU)
Der Beschluss des Ausschusses wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32014D0290BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss EU-Chile zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Änderung des Anhangs XII des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits, der die Listen der chilenischen Beschaffungsstellen enthält, für die die Bestimmungen des Teils IV Titel IV (Öffentliches Beschaffungswesen) gelten (2014/290/EU)
Der Beschluss des Assoziationsausschusses wird nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32014D0429BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juni 2014 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Aufnahme der im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien jeweils geschützten geografischen Angaben in Anhang XVIII zu vertreten ist (2014/429/EU)
Der Beschluss des Assoziationsrates wird nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32014D0394BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt in dem mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits eingesetzten Assoziationsrat hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Assoziationsrates und des Assoziationsausschusses, der Geschäftsordnung gemäß Titel X über Streitbeilegung sowie des Verhaltenskodex für Panelmitglieder und Vermittler, der Liste der Panelmitglieder und der Liste der Sachverständigen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung (2014/394/EU)
Die Beschlüsse des Assoziationsrates werden nach ihrer Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.