Beschluss des Rates vom 6. Mai 2014 über den Standpunkt der Union anlässlich der 53. Sitzung des OTIF-Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter hinsichtlich bestimmter Änderungen des Anhangs C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), die ab dem 1. Januar 2015 gelten sollen (2014/327/EU)
Alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Zypern und Malta wenden das COTIF-Übereinkommen an.
Erwägungsgrund 2 32014D0327
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