Erwägungsgrund 2 32014D0071
Nachdem der Rat am 26. April 2010 einen Beschluss über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen erlassen hat, hat die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Chile an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt.