Beschluss des Rates vom 9. Oktober 2014 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 4 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist, zu vertreten ist (2014/737/EU)
Nach Artikel 6 des Übereinkommens hat jede Vertragspartei des Übereinkommens geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass dieses Übereinkommen effektiv angewendet wird. Zu diesem Zweck sollte der gemäß dem Abkommen eingesetzte Stabilitäts- und Assoziationsrat beschließen, Protokoll Nr. 4 durch ein neues Protokoll zu ersetzen, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Übereinkommen verweist.
Erwägungsgrund 5 32014D0737
Erwägungsgrund 5 32014D0737Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen