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Das Institut verfügt über einen Verwaltungsrat, der das jährliche und das langfristige Arbeitsprogramm des Instituts sowie den entsprechenden Haushaltsplan beschließt. Der Verwaltungsrat dient als Forum zur Erörterung von Fragen im Zusammenhang mit dem Auftrag, den Aufgaben, dem Betrieb und dem Personal des Instituts.
Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt der Hohe Vertreter oder sein Vertreter. Der Europäische Auswärtige Dienst (im Folgenden „EAD“) nimmt die Sekretariatsgeschäfte des Verwaltungsrats wahr.
Der Verwaltungsrat setzt sich aus jeweils einem von jedem Mitgliedstaat benannten Vertreter zusammen. Jedes Verwaltungsratsmitglied kann sich von einem Stellvertreter vertreten oder begleiten lassen. Die Kommission, die an der Arbeit des Verwaltungsrats teilnimmt, benennt ebenfalls einen Vertreter.
Der Direktor des Instituts oder sein Vertreter nimmt in der Regel an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil. Der Generaldirektor des Militärstabes oder der Vorsitzende des Militärausschusses, oder deren Vertreter, können ebenfalls an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen.
Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden von den Vertretern der Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit, wobei ihre Stimmen entsprechend Artikel 16 Absatz 4 und Artikel 16 Absatz 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und unbeschadet des Artikels 11 Absatz 2 und Artikel 11 Absatz 3 dieses Beschlusses gewogen werden. Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
Der Verwaltungsrat kann beschließen, Ad-hoc-Arbeitsgruppen oder ständige Ausschüsse einzusetzen, die sich im Rahmen der Gesamtzuständigkeit und unter der Aufsicht des Verwaltungsrats mit spezifischen Themen oder Fragen befassen. In dem Beschluss über die Einsetzung solcher Arbeitsgruppen oder Ausschüsse werden deren Auftrag und Zusammensetzung sowie die Dauer, für die sie eingesetzt werden, festgelegt.
Der Verwaltungsrat wird vom Vorsitzenden mindestens zwei Mal jährlich einberufen. Er wird außerdem auf Antrag von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder einberufen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.