Beschluss des Rates vom 16. Oktober 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2014/782/EU)
Die Union und die Republik Guinea-Bissau haben ein neues Protokoll ausgehandelt (im Folgenden „Protokoll“), das Schiffen der Union in Gewässern, die in Bezug auf die Fischerei der Hoheit oder Gerichtsbarkeit der Republik Guinea-Bissau unterstehen, Fangmöglichkeiten einräumt.
Erwägungsgrund 3 32014D0782
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