Erwägungsgrund 5 32014D0782
Damit sichergestellt ist, dass die Schiffe der Union die Fangtätigkeiten wiederaufnehmen können, sollte das Protokoll gemäß Artikel 18 des Protokolls ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet werden.
Damit sichergestellt ist, dass die Schiffe der Union die Fangtätigkeiten wiederaufnehmen können, sollte das Protokoll gemäß Artikel 18 des Protokolls ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet werden.