Erwägungsgrund 5 32014D0787
Das am 22. September 2010 unterzeichnete Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Norwegen wird seit dem 1. Mai 2011 vorläufig angewandt.
Das am 22. September 2010 unterzeichnete Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Norwegen wird seit dem 1. Mai 2011 vorläufig angewandt.