Erwägungsgrund 6 32014D0787
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit mit Wirkung vom 1. Januar 2014 zu ermöglichen. Die Beteiligung Islands an dem Programm sollte allerdings aus wirtschaftlichen Gründen vorübergehend ausgesetzt werden —