Erwägungsgrund 7 32012L0023RICHTLINIE 2012/23/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. September 2012 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und des Zeitpunkts ihrer Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Zeitpunkt der Aufhebung von Solvabilität I entsprechend verschoben werden.
Erwägungsgrund 3 32013D0299BESCHLUSS DES RATES vom 14. Juni 2013 zur Festsetzung des Zeitraums für die achte allgemeine unmittelbare Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (2013/299/EU, Euratom)
Daher sollte ein anderer Zeitraum festgesetzt werden —
Erwägungsgrund 13 32013R0611VERORDNUNG (EU) Nr. 611/2013 DER KOMMISSION vom 24. Juni 2013 über die Maßnahmen für die Benachrichtigung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)
Unter außergewöhnlichen Umständen sollte es dem Betreiber gestattet werden, die Benachrichtigung des Teilnehmers oder der Person aufzuschieben, falls durch die…
Erwägungsgrund 19 32011L0016RICHTLINIE 2011/16/EU DES RATES vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG
Die Umstände, unter denen ein ersuchter Mitgliedstaat die Übermittlung von Informationen ablehnen kann, sollten eindeutig umschrieben und abgegrenzt sein, wobei…
Erwägungsgrund 8 32013L0058RICHTLINIE 2013/58/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und des Zeitpunktes ihrer Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien (Solvabilität I) (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Zeitpunkt für die Aufhebung von Solvabilität I entsprechend verschoben werden.
Erwägungsgrund 44 32014R0223VERORDNUNG (EU) Nr. 223/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2014 zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
Es sollten Bestimmungen vorgesehen werden, die es der Kommission erlauben, Zahlungen auszusetzen, um den Schutz der finanziellen Interessen der Union zu…