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Da das Vereinigte Königreich dem Rat nicht mitgeteilt hat, dass es sich an den Beschlüssen 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates und am Rahmenbeschluss 2009/905/JI des Rates (im Folgenden „Prüm-Beschlüsse“) beteiligen möchte, gelten diese ab dem 1. Dezember 2014 nicht mehr für das Vereinigte Königreich. Infolge des Endes ihrer Geltung und bis zu einer erneuten Beteiligung des Vereinigten Königreichs an den Prüm-Beschlüssen sollte das Vereinigte Königreich nicht berechtigt sein, zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken auf die mit der Verordnung Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Eurodac-Datenbank zuzugreifen.
Mit Beschluss 2014/836/EU des Rates wird bestätigt, dass der Beschluss des 2008/615/JI des Rates , der Beschuss 2008/616/JI des Rates und der Rahmenbeschluss…
Da das Vereinigte Königreich dem Rat nicht mitgeteilt hat, dass es sich an den Beschlüssen 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates und am Rahmenbeschluss…
Mit Schreiben an den Präsidenten des Rates vom 24. Juli 2013 hat das Vereinigte Königreich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, indem es dem Rat mitgeteilt…
Mit Schreiben an den Ratsvorsitz vom 24. Juli 2013 hat das Vereinigte Königreich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und mitgeteilt, dass es die genannten…
Mit Schreiben an den Ratsvorsitz vom 24. Juli 2013 hat das Vereinigte Königreich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und mitgeteilt, dass es die genannten…
Falls das Vereinigte Königreich dem Rat nicht binnen vier Wochen ab dem 31. Dezember 2015 mitteilt, dass es sich an den Prüm-Beschlüssen beteiligen möchte, legt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.