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Mit Beschluss 2014/836/EU des Rates wird bestätigt, dass der Beschluss des 2008/615/JI des Rates , der Beschuss 2008/616/JI des Rates und der Rahmenbeschluss 2009/905/JI des Rates (die „Prüm-Beschlüsse“) ab dem 1. Dezember 2014 nicht mehr für das Vereinigte Königreich gelten, und verhindert, dass das Vereinigte Königreich bis zu einer erneuten Beteiligung an den Prüm-Beschlüssen zu Strafverfolgungszwecken auf die Eurodac-Datenbank zugreift. Mit dem Beschluss 2014/836/EU wurde das Vereinigte Königreich ferner aufgefordert, in einer umfassenden Durchführbarkeitsstudie zu prüfen, welchen Nutzen und welche praktischen Vorteile ihm aus einer erneuten Beteiligung an den Prüm-Beschlüssen erwachsen würden. Das Vereinigte Königreich hat die Durchführbarkeitsstudie durchgeführt und dessen Parlament hat zugestimmt, sich erneut an den Prüm-Beschlüssen zu beteiligen.
Da das Vereinigte Königreich dem Rat nicht mitgeteilt hat, dass es sich an den Beschlüssen 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates und am Rahmenbeschluss…
Da das Vereinigte Königreich dem Rat nicht mitgeteilt hat, dass es sich an den Beschlüssen 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates und am Rahmenbeschluss…
Angesichts der praktischen und operativen Bedeutung der Prüm-Beschlüsse für die öffentliche Sicherheit der Union und insbesondere für die Gefahrenabwehr, die…
Die Bestimmungen über die finanziellen Konsequenzen einer Beendigung der Beteiligung des Vereinigten Königreichs an den Prüm-Beschlüssen werden im Beschluss…
Spätestens zehn Tage nach dem 30. November 2014 leitet das Vereinigte Königreich eine umfassende Durchführbarkeitsstudie ein, um den Nutzen und die praktischen…
Sollte die oben genannte Durchführbarkeitsstudie zu einem positiven Ergebnis führen, sollte das Vereinigte Königreich bis zum 31. Dezember 2015 darüber…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.