Gesetze
Gesetz wird geladen …
Spätestens zehn Tage nach dem 30. November 2014 leitet das Vereinigte Königreich eine umfassende Durchführbarkeitsstudie ein, um den Nutzen und die praktischen Vorteile einer erneuten Beteiligung des Vereinigten Königreichs an den Prüm-Beschlüssen und die hierzu erforderlichen Schritte zu bewerten. Dabei handelt es in enger Abstimmung mit den an der Durchführung der Prüm-Beschlüsse beteiligten Stellen im Vereinigten Königreich, den Mitgliedstaaten, der Kommission, Europol und Eurojust.
Bis zum 30. September 2015 veröffentlicht das Vereinigte Königreich die Ergebnisse der Durchführbarkeitsstudie nach Absatz 1.
Sollte die Durchführbarkeitsstudie zu einem positiven Ergebnis führen beschließt das Vereinigte Königreich bis zum 31. Dezember 2015, ob es dem Rat gemäß Artikel 10 Absatz 5 des Protokolls Nr. 36 mitteilt, dass es sich an den Prüm-Beschlüssen beteiligen möchte. Diese Mitteilung ist binnen vier Wochen ab dem 31. Dezember 2015 vorzunehmen.
Sollte die oben genannte Durchführbarkeitsstudie zu einem positiven Ergebnis führen, sollte das Vereinigte Königreich bis zum 31. Dezember 2015 darüber…
Angesichts der praktischen und operativen Bedeutung der Prüm-Beschlüsse für die öffentliche Sicherheit der Union und insbesondere für die Gefahrenabwehr, die…
Da das Vereinigte Königreich dem Rat nicht mitgeteilt hat, dass es sich an den Beschlüssen 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates und am Rahmenbeschluss…
Falls das Vereinigte Königreich dem Rat nicht binnen vier Wochen ab dem 31. Dezember 2015 mitteilt, dass es sich an den Prüm-Beschlüssen beteiligen möchte, legt…
Mit Beschluss 2014/836/EU des Rates wird bestätigt, dass der Beschluss des 2008/615/JI des Rates , der Beschuss 2008/616/JI des Rates und der Rahmenbeschluss…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis spätestens 30. April 2022 folgende Informationen: Das Vereinigte Königreich übermittelt der Kommission die in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.