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Sollte die oben genannte Durchführbarkeitsstudie zu einem positiven Ergebnis führen, sollte das Vereinigte Königreich bis zum 31. Dezember 2015 darüber beschließen, ob es dem Rat binnen vier Wochen gemäß Artikel 10 Absatz 5 des Protokolls Nr. 36 mitteilt, dass es sich an den Prüm-Beschlüssen beteiligen möchte. Das Vereinigte Königreich hat erklärt, dass ein solcher Beschluss die Zustimmung seines Parlaments voraussetze.
Sollte die Durchführbarkeitsstudie zu einem positiven Ergebnis führen beschließt das Vereinigte Königreich bis zum 31. Dezember 2015, ob es dem Rat gemäß…
Falls das Vereinigte Königreich dem Rat nicht binnen vier Wochen ab dem 31. Dezember 2015 mitteilt, dass es sich an den Prüm-Beschlüssen beteiligen möchte, legt…
Angesichts der praktischen und operativen Bedeutung der Prüm-Beschlüsse für die öffentliche Sicherheit der Union und insbesondere für die Gefahrenabwehr, die…
Da das Vereinigte Königreich dem Rat nicht mitgeteilt hat, dass es sich an den Beschlüssen 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates und am Rahmenbeschluss…
Mit Beschluss 2014/836/EU des Rates wird bestätigt, dass der Beschluss des 2008/615/JI des Rates , der Beschuss 2008/616/JI des Rates und der Rahmenbeschluss…
Diese Fristverlängerung wird zur Folge haben, dass das Vereinigte Königreich ein Mitgliedstaat mit allen Rechten und Pflichten gemäß den Verträgen und dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.